Gesetzliche Krankenversicherung


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Private Krankenversicherung Vergleich

 

Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist laut § 1 Sozialgesetzbuch V, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern".

In die gesetzliche Krankenversicherung kann jeder Arbeitnehmer eintreten. Die GKV unterscheidet dabei folgende Arten der Versicherung:

  • versicherungspflichtig (alle Arbeitnehmer, Rentner, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld)
  • versicherungsfrei (Beamte, Geistliche und Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt sowie Mini-Jobber)
  • freiwillig versichert (Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze, die weiter in der GKV versichert bleiben wollen)
  • familienversichert (beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, z.B. Kinder oder Ehegatte)

Gesetzliche Krankenversicherungen unterliegen einem Aufnahmezwang, dass heißt, sie müssen sowohl gesunde als auch kranke Versicherte aufnehmen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur privaten Krankenversicherung, die sich ihre Mitglieder auch nach dem persönlichen Krankheitsrisiko aussuchen darf.

Die Leistungen und Zuzahlungen sind für alle GKV-Versicherten gleich. Allerdings können in der gesetzlichen Krankenversicherung auch jederzeit Leistungen eingeschränkt oder vielleicht sogar gestrichen werden. Private Krankenzusatzversicherung

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages in der GKV ist einkommensabhängig und wird prozentual vom jeweiligen Bruttoeinkommen berechnet. Unter bestimmten Umständen werden Familienmitglieder automatisch im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

 

 

 

 

 

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