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Gesetzliche Krankenversicherung
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Kostenlose Anfrage Krankenversicherung Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich Krankenversicherung Impressum |
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Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist laut § 1 Sozialgesetzbuch V, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern".
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In die gesetzliche Krankenversicherung kann jeder Arbeitnehmer eintreten. Die GKV unterscheidet dabei folgende Arten der Versicherung:
Gesetzliche Krankenversicherungen unterliegen einem Aufnahmezwang, dass heißt, sie müssen sowohl gesunde als auch kranke Versicherte aufnehmen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur privaten Krankenversicherung, die sich ihre Mitglieder auch nach dem persönlichen Krankheitsrisiko aussuchen darf. Die Leistungen und Zuzahlungen sind für alle GKV-Versicherten gleich. Allerdings können in der gesetzlichen Krankenversicherung auch jederzeit Leistungen eingeschränkt oder vielleicht sogar gestrichen werden. Private Krankenzusatzversicherung Die Höhe des Mitgliedsbeitrages in der GKV ist einkommensabhängig und wird prozentual vom jeweiligen Bruttoeinkommen berechnet. Unter bestimmten Umständen werden Familienmitglieder automatisch im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. |
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