Private Krankenversicherung


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Private Krankenversicherung Vergleich

 

Die private Krankenversicherung bietet oftmals bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen.

Allerdings gilt in der PKV das Prinzip der Aufnahmefreiheit, das heißt, die privaten Krankenversicherungen können sich ihre Versicherten selbst aussuchen. Bevorzugt werden gesunde und zahlungskräftige Personen, denn so können Kosten und Beitragsanpassungen relativ gering gehalten werden.

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Grundsätzlich steht die PKV jedem offen, der

  • selbständig oder Freiberufler ist
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 47.700 brutto pro Jahr ist
  • beihilfeberechtigt, also z.B. Beamter, Richter oder Bundestagsabgeordneter, ist
  • Student, Arzt im Praktikum oder Beamtenanwärter ist oder längere Zeit im Ausland verbringt

Wer diese Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenkasse nicht erfüllt, muss aber nicht komplett auf die Leistungen der privaten Krankenversicherung verzichten. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen und der Versicherungsschutz so auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung gehoben werden. Angebote zur Privaten Krankenversicherung jetzt online vergleichen!

Wann ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich?
Übersteigt das Gehalt eines Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 47.700 Euro brutto im Jahr, so kann er aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Allerdings gilt als Voraussetzung, dass das Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresentgeltgrenze überschritten hat.

Wer gesetzlich krankenversichert ist und sich selbständig macht, kann innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbständigkeit in die PKV wechseln.

Freiwillig Krankenversicherte, die in die Selbständigkeit wechseln, können ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer zweimonatigen Frist nach Beginn der Selbständigkeit kündigen. Pflichtversicherte müssen eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

 

 

 

 

 

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